AGB
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
- Lieferung
- a) Die vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber, falls nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, unverbindlich. Bei Lieferungsverzug kann der Käufer nach Ablauf einer bewilligten Nachfrist von vier Wochen lediglich vom Vertrag zurücktreten und etwa geleistete Anzahlungen zurückverlangen; weitere Verzugsfolgerungen sind ausgeschlossen.
- b) Teillieferungen sind unzulässig. Dies gilt auch bei fest vereinbarten Lieferfristen.
- c) Unvorhergesehene Ereignisse, welche die Vertragserfüllung durch den Verkäufer erschweren oder verzögern, aber außerhalb seines Willens liegen, wie Fälle höherer Gewalt, auch Kriegsausbruch und Mobilmachung, ferner Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten in der Material- und Brennstoffversorgung sowie sonstige Betriebsstörungen, entbinden für die Dauer der Verhinderung von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
- d) Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk Biberach an der Riß auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, letzteres auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Für Bruch und Beschädigung auf dem Transport haftet der Verkäufer nicht. Eine verkäuferseitige Versicherung gegen Transportschäden kommt nicht in Betracht.
- e) Die Wahl der Verpackungsart steht dem Verkäufer frei, falls nicht besondere Versandvorschriften gegeben sind. Die Verpackung wird dem Käufer zu Selbstkostenpreisen berechnet; sie wird vom Verkäufer nicht zurückgenommen.
- Mängelhaftung
- a) Voraussetzung für die Mängelhaftung durch den Verkäufer ist einerseits, daß die Bemängelung unverzüglich, spätestens aber acht Tage nach Erhalt der Ware schriftlich zur Kenntnis gebracht werden; später eingehende Reklamationen schließen jegliche Haftung aus. Andererseits ist Voraussetzung für die Mängelhaftung, daß die Ware in demjenigen Zustand belassen wird, in welchem sie sich bei Erhalt befindet.
- b) Die Rücksendung der bemängelten Ware an den Verkäufer kann nur mit dessen vorherigem Einverständnis erfolgen. Anderenfalls kann die Annahme der Ware verweigert werden.
- c) Bei berechtigten sowie rechtzeitig erfolgten Reklamationen haftet der Verkäufer dem Käufer gegenüber nur auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Weitergehende Ansprüche stehen letzterem nicht zu.
- Preise
- a) Die Preisberechnung erfolgt in Euro.
- b) Die Preise verstehen sich ab Werk Biberach an der Riß ausschließlich Verpackung, sind freibleibend und ohne jegliche Verbindlichkeit für Nachbestellungen.
- c) Zur Berechnung gelangen die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Andere Vereinbarungen gelten als unverbindlich. Materialverteuerungen und Lohnsteigerungen berechtigen zur Berechnung entsprechend höherer Preise; sie werden dem Käufer vor Versand der Ware schriftlich mitgeteilt.
- Zahlung
- a) Die Zahlungen haben normalerweise innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein Netto zu erfolgen. Andere Zahlungsleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
- b) Wenn Zahlungen später als vereinbart geleistet werden, so sind für die Zwischenzeit die Zinsen in banküblicher Höhe zu ersetzen.
- c) die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn die Wechsel oder Schecks ordnungsgemäß eingelöst sind.
- Eigentumsvorbehalt
- a) Bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Einlösung der in Zahlung gegebenen Schecks oder Wechsel bleibt die gelieferte Ware uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers. Eine Verfügung über die Ware ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet; sie darf aber keinesfalls zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
- b) Bei einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der erzielte Verkaufserlös an die Stelle der Ware. Der Käufer hat bereits im voraus alle aus einer etwaigen Veräußerung entstandenen Forderungen gegenüber Dritten an den Verkäufer abzutreten.
- c) Im Falle einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist der Verkäufer unverzüglich zu verständigen. Eine Abschrift des amtlichen Pfändungsprotokolls muß der Mitteilung hierüber beigefügt werden.
- d) Macht der Verkäufer von seinem Recht auf Eigentumsvorbehalt Gebrauch, so ist er, ohne daß vorher ein gerichtlicher Vollstreckungstitel erwirkt werden muß, berechtigt, die Ware aus dem Gewahrsam des Käufers zu entfernen. Es ist ihm in diesem Falle jederzeit Zuagng zu der Ware zu gestatten.
- Rücktrittsrecht
- a) Der Verkäufer ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn sich herausstellt, daß der Käufer nicht kreditwürdig ist, durch Verschlechterung der Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten kommt oder mit fälligen Zahlungen in Rückstand gerät, wenn die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Verkäufer anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr, insbesondere auch zur Sicherheitsleistung weiterveräußert wird, sowie wenn der Käufer nicht bereit ist, die im Falle von Materialverteuerungen und Lohnsteigerungen erforderliche Preiserhöhung zu tragen.
- b) Die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer werden sofort zur Zahlung fällig, sobald die zum Vertragsrücktritt berechtigenden Umstände eintreten.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- a) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist beiderseits Biberach an der Riß.
b) Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Kaufpreises das Amtsgericht Biberach an der Riß, bzw. das Landgericht Ravensburg.
10/2005
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